Ausbildung

Wir bilden aus in:  M, A1, A2, A, B, BE, B 196, B 197 und Automatik

Unsere Fahrschule gibt es seit 1991 also seit nunmehr über 31 Jahren haben wir  Erfahrung in der Ausbildung von Fahrschülern der Klassen A, A1 ,A2, M, Mofa Klasse B, BE Auffrischungsstunden in den genannten Klassen.

Wir bieten in der Theorie
Ferienkurse, Intensivkurse und Wochenkurse.

Unserer Fahrschüler können bei uns Vorprüfungen für die Theorie absolvieren und haben auch in der Praxis die Möglichkeit eine oder mehrere Vorprüfung zu absolvieren, um damit optimal auf Ihre Prüfung vorbereitet zu sein.

Ausbildung PKW

Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Damit Sie einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen führen dürfen, benötigen Sie die Klasse BE, welche den Besitz der Klasse B voraussetzt.

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Befristung der Führerscheindokumente

Gilt für alle Klassen seid dem 19. Januar 2013:

Befristung der neu ausgestellten Führerscheindokumente auf 15 Jahre.
Diese gilt nur für das Dokument selbst. Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig. Nach Ablauf der Frist muss lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden.


Die Befristung der Führerscheinklassen bleibt davon unberührt:

  • unbefristet: B, BE (Pkw), AM, A1, A2, A (Zweiräder), L, T (land- und frostwirtschaftliche Fahrzeuge)
  • befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen: C, CE, (Lkw), D1, D1E, D, DE (Bus) und ab dem 45. Lebensjahr für C1, C1E (Klein-Lkw)
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Ausbildung Motorrad

Wir bilden Sie gerne in den Klassen A, A1, A2, aus.

Die Klasse A gliedert sich in zwei Unterklassen: A (unbeschränkt) und A2 (beschränkt). Wenn Sie beabsichtigen den Führerschein für die Klasse A zu erwerben, beinhaltet diese automatisch neben den Klassen A1 und M auch die Klasse A2 (beschränkt).

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Mindestalter AM: 16 Jahre
A1: 16 Jahre
A2: 18 Jahre
A: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für Dreirädrige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich) auf A. Befristung der Führerscheindokumente

Befristung der neu ausgestellten Führerscheindokumente auf 15 Jahre.
Diese gilt nur für das Dokument selbst. Die Fahr-erlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig. Nach Ablauf der Frist muss lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Die Befristung der Führerscheinklassen bleibt davon unberührt:

  • unbefristet: B, BE (Pkw), AM, A1, A2, A (Zweiräder), L, T (land- und frostwirtschaftliche Fahrzeuge)
  • befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen: C, CE, (Lkw), D1, D1E, D, DE (Bus) und ab dem 45. Lebensjahr für C1, C1E (Klein-Lkw)

Stufenanstieg zu Zweiradklassen

  • Der Stufenaufstieg erfolgt nur mit praktischer Prüfung von den Klassen A1 (Vorbesitz mehr als zwei Jahre) zu A2 und von A2 (Vorbesitz mehr als zwei Jahre) zu A.
  • Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge) werden je nach Leistung den Klassen AM, A1, oder A zugerechnet.
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Ausbildung

PKW Theorieplan Kl. B, BE

Datum: Thema: Uhrzeit
20.03.2024 01/02 17:00
27.03.2024 03/04 17:00
03.04.2024 05/06 17:00
10.04.2024 07/08 17:00
17.04.2024 09/10 17:00
24.04.2024 11/12 17:00
02.05.2024 13/14 17:00

Motorradtheorie Kl. A

Datum: Uhrzeit
04.11.2023 09:00

Öffnungszeiten:

Di.    10:00 - 15:00
Mi.   12:00 - 17:00

26.03.+27.03. 
09.04. + 10.04.
Büro geschlossen!

Fon & Fax: 030 / 5633632
Funk Jens: 0177 / 7411311

Mail: info@fahrschule-borowski.de

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